Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1. Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Schlossers Reisedienst GmbH & Co. KG, (nachfolgend nach deren

Vertriebsmarke "sunnybus.de" benannt) für die von der Schlossers Reisedienst GmbH & Co. KG angebotenen Beförderungen von Busgästen und Gepäck, einschließlich der damit zusammenhängenden Leistungen.

 

1.2. Erfüllungsgehilfen

sunnybus.de ist berechtigt, die Durchführung der Beförderungsleistungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, soweit deren Sicherheits- und Qualitätsstandards jenen von sunnybus.de entsprechen.

1.3. Fremdleistungen

Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigene Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist sunnybus.de nicht Ihre Vertragspartei.

 

2. Wie der Vertrag zwischen Ihnen und der Schlossers Reisedienst GmbH & Co. KG abgeschlossen wird

2.1. Schriftlichem Vertrag

Der Vertrag zwischen Ihnen und sunnybus.de kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen) für Sie und sunnybus.de wirksam.

2.2. Elektronischer Vertrag

Wenn Sie einen Vertrag wünschen, übermitteln Sie Ihre Willenserklärung im WWW durch entsprechenden Mausklick. Wenn Ihre Willenserklärung bei sunnybus.de eingeht, kommt ein rechtlich verbindlicher Vertrag zustande.

 

2.3. Anmeldung weiterer Busgäste

Meldet die buchende Person weitere Busgäste an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen gelten für alle Busgäste.

 

3. Leistungen

3.1. Leistungsbeschreibung

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Web-Site sunnybus.de und diesen Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen.

Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von uns vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind.

Die Leistungen von sunnybus.de beginnen, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt, ab Einstiegsort. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber

Verantwortlich.

 

3.2. Vorlage gültiger Reiseunterlagen

Voraussetzung der Beförderung ist, daß Sie - rechtzeitig im Zuge der Abfertigung - vollständige und gültige Reiseunterlagen einschließlich der Buchungsnummer vorlegen. Andernfalls kann die Beförderung verweigert werden.

Alle Passagiere sind selber dafür verantwortlich, gültige und vollständige Reiseunterlagen mit sich zu führen.

 

4. Preise

Die Preise für unsere Leistungen ersehen Sie aus unserer Web-Site sunnybus.de. Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise maßgebend.

Der Rechnungsbetrag ist anläßlich des Vertragsschlusses zu bezahlen.

 

5. Sie ändern Ihre Anmeldung oder können den Bustransfer nicht antreten (Stornierung)

5.1. Allgemeines

Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder den Bustransfer absagen (stornieren), so müssen Sie uns dies umgehend persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reiseunterlagen (siehe 3.2) sind uns gleichzeitig zurückzugeben

5.2. Bearbeitungsgebühr

Bei einer Änderung der Buchung (Namensänderung, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderung der Reisedaten, gebuchter Nebenleistungen, des Einstiegort/der Destination usw.) werden pro Buchung € 10 als Bearbeitungsgebühr erhoben.

 

5.3. Stornierung

Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können (Stornierung), haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

 

6. Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

sunnybus.de behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Fahrprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Fahrzeugart, Abfahrtszeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. sunnybus.de bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

sunnybus.de orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen.

 

7. Absage der Fahrt durch sunnybus.de

In seltenen Fällen ist sunnybus.de gezwungen, die Busfahrt aus Gründen, die außerhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen. Falls einer dieser Gründe eingetreten ist, werden Sie von sunnybus.de so rasch als möglich informiert.

 

7.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen

sunnybus.de ist berechtigt, die Busfahrt abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlaß geben. Näheres dazu in Ziffer 11.10 und 11.11.

In diesen Fällen zahlt sunnybus.de Ihnen den bereits bezahlten Preis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.2. Höhere Gewalt, Streiks

Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Maßnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann sunnybus.de den Bustransfer absagen.

In solchen Fällen zahlt sunnybus.de Ihnen den bereits bezahlten Preis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

8. Änderungen, Leistungsausfälle während der Fahrt

sunnybus.de kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Fahrprogramm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Fahrt verändert wird.

Sollte während der Fahrt eine erhebliche Programmänderung vorgenommen werden, vergütet sunnybus.de den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.

 

9. Sie treten die Fahrt an, können oder wollen sie aber nicht beenden

Sollten Sie die Fahrt ohne Veranlassung von sunnybus.de vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis nicht zurückerstattet werden.

 

10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

10.1. Beanstandung

Entspricht der Bustransfer nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, unverzüglich, d.h. möglichst noch am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

Sofern es möglich ist, noch während der Leistungserbringung Abhilfe zu leisten, haben Sie sich direkt an den Fahrzeugführer oder an die örtliche sunnybus.de-Vertretung zu wenden. Ist dies nicht mehr möglich oder nicht den Verhältnissen angemessen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Der Fahrzeugführer oder die örtliche sunnybus.de-Vertretung wird bemüht sein, umgehend Abhilfe zu leisten. Wird innerhalb der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe wenn möglich vom Fahrzeugführer oder der örtlichen sunnybus.de-Vertretung schriftlich festhalten. - Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.

10.2. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber sunnybus.de geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber sunnybus.de geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich sunnybus.de unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind allfällige Beweismittel beizulegen.

10.3. Verwirkung Ihrer Ansprüche

Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach 10.1 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Minderung des Preises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend machen.

 

11. Bestimmungen über die Beförderung selbst

11.1. Der Fahrzeugführer

Der verantwortliche Fahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für eine sichere Fahrt zu ergreifen. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise die Fahrt durchgeführt wird und hat insbesondere volle Entscheidungsbefugnis über Beladung und Entladung des zu befördernden Gepäcks.

 

11.2. Ihr Gepäck

11.2.1. Freigepäck

Im Reisepreis ist die Beförderung des sog. Freigepäcks inbegriffen. Die Freigepäckgrenze beträgt pro Person

  • für Handgepäck 1 Stück (Masse 45 cm x 35 cm x 20 cm) und

  • für Reisegepäck 1 Stück.

Kinder unter 2 Jahren ohne Sitzanspruch haben keinen Anspruch auf Freigepäck.

 

11.2.2. Beschriftung und Verpackung Ihres Reisegepäcks

Am Gepäck müssen der Name und die Adresse sowie die Enddestination des Passagiers angebracht sein.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, für eine reisefähige Verpackung Ihres Gepäcks zu sorgen. tranferbus.net kann die Annahme von Gepäck verweigern, wenn es nicht so verpackt ist, dass eine sichere Beförderung gewährleistet ist.

Für Verluste aus nicht abgeschlossenem Gepäck übernimmt sunnybus.de keine Haftung.

11.2.3. Ihr Gepäck fährt grundsätzlich im selben Fahrzeug

Das Gepäck der Passagiere wird grundsätzlich im selben Fahrzeug befördert. Wenn wichtige

Gründe dagegen sprechen oder der Fahrzeugführer eine derartige Beförderung nicht für durchführbar hält, kann das Gepäck auch auf einem der sogleich folgenden Busse befördert werden.

Die Haftung von sunnybus.de bei nicht zeitgleicher Gepäckbeförderung beschränkt sich bei Gepäckverspätungen bis zu 48 Stunden auf

  • die Erstattung einer Standardausstattung von Toilettenartikeln gegen Vorlage der entsprechenden Einkaufsbelege zu 100 %, bis zu einem Höchstbetrag von € 40, und

  • die Erstattung von bleibenden Werten (Kleidungsstücke, Rasierapparate und ähnliches Reisegepäck) gegen Vorlage der Einkaufsbelege für die Ersatzstücke zu 50 %, jedoch nur in angemessener Höhe und insgesamt bis höchstens € 100.

Bei Gepäckverspätungen unter 12 Stunden werden keine Ersatzeinkäufe oder sonstige Auslagen erstattet.

11.2.4. Gepäckauslieferung

Die Auslieferung des Gepäcks erfolgt an der Enddestination. Die Passagiere sind verpflichtet, ihr Gepäck entgegenzunehmen, sobald es an der Enddestination zur Abholung bereitgestellt ist.

11.3. Sonder-/Übergepäck

Als sogenanntes Übergepäck gilt Gepäck, das die Freigepäckgrenze laut Ziffer 11.2.1 überschreitet, als Sondergepäck alle unüblichen Gepäckstücke, Fahrräder, Sportgeräte, Waffen, Tiere usw.

Wenn Sie Sonder- und/oder Übergepäck transportieren möchten, müssen Sie uns dies zwingend bei der Buchung anmelden, denn die Ladekapazität der Busse über die Freigepäckgrenze hinaus ist knapp bemessen. Die Gebühr für Übergepäck beträgt zwischen 4 € und 8 € pro Strecke und Stück. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich vor Abreise bei uns.

Entscheidungsgrundlagen für die Mitnahme von Sondergepäck sind vor allem die verfügbare Kapazität und allenfalls Sicherheitsaspekte.

Wir behalten uns vor, bei Überschreitung der Ladekapazität die Beförderung des Sonder-/Übergepäcks abzulehnen. Gegebenenfalls werden wir Sie rechtzeitig kontaktieren.

Die Mitnahme eines (1) Rollstuhls pro behinderten Passagier ist zugelassen und unentgeltlich, sofern dies bei der Buchung mitgeteilt wurde. Vorbehalten bleibt die Ablehnung aus Gründen fehlender Platzkapazität. Dasselbe gilt sinngemäß für den Transport von Blindenhunden in der Fahrgastkabine.

11.4. Gepäckschäden/-verluste

11.4.1. Allgemein

sunnybus.de haftet nur für solche Schäden am Gepäck, die während der von ihr durchgeführten Fahrten verursacht wurden und für die ein gültiger Beförderungsvertrag besteht. Die Haftung für Verlust oder für Beschädigung von Gepäck ist eingeschränkt, vgl. Ziffer 12.2.4.

Wir empfehlen Ihnen, eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen.

11.4.2. Von anderem Gepäck verursachte Schäden

sunnybus.de ist nicht haftbar für Schäden, die durch das Gepäck eines anderen Reisegastes verursacht worden sind. Verursachen Gegenstände im Gepäck eines anderen Reisegastes Schäden an Ihrem Gepäck, so haben Sie sich ausschliesslich an ihn zu halten.

Wenn gefährliche Gegenstände in Ihrem Gepäck das Eigentum eines anderen Reisegastes oder das von sunnybus.de bzw. deren Subunternehmer schädigt, so sind Sie dafür haftbar.

11.4.3. Schaden

sunnybus.de haftet nur für nachgewiesene Schäden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden lehnt sunnybus.de jede Haftung ab.

11.4.4. Meldung eines Gepäckschadens

Es gilt Ziffer 10.1. Wenn Ihr Gepäck Schaden genommen hat, haben Sie dies beim jeweiligen Aussteigeort unverzüglich entweder dem Fahrzeugführer oder der lokalen Vertretung von sunnybus.de (Dispatcher) zu melden. Diese nehmen ein Schadenprotokoll auf und erläutern Ihnen das weitere Vorgehen.

Wenn Sie Ihr Gepäck bei der Auslieferung anstandslos entgegen nehmen, d.h. ohne unverzüglich schriftliche Beanstandung (z.B. mittels des erwähnten Schadenprotokoll-Formulars) zu machen, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, daß Ihr Gepäck in gutem Zustand und entsprechend dem Beförderungsvertrag ausgeliefert worden ist. Hierbei gilt, daß Koffer oder ähnliche Verpackungsmaterialien dem Schutz des Inhaltes dienen, Druck aushalten müssen und Kratzer oder kleinere Beulen eine natürliche Abnutzung darstellen.

11.4.5. Gepäckverlust

Auch ein Gepäckverlust ist umgehend nach dem Aussteigen und der Gepäckausgabe entweder dem Fahrzeugführer oder der lokalen Vertretung von sunnybus.de zu melden. Es wird dann sogleich der Verlust aufgenommen und eine Nachforschung begonnen.

Verlustmeldungen, die erst nach Verlassen des Aussteigeplatzes gemeldet werden, werden nur unter Vorbehalt aufgenommen.

11.5. Beförderung von Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen

11.5.1. Allgemeines

Maßgebend für die Zuordnung der Kinder in eine Altersgruppe ist das Alter bei Antritt der gebuchten Fahrt.

11.5.2. Kleinkinder (0 - 2 Jahre)

Kleinkinder bis zum Alter von 2 Jahren fahren kostenlos, sind jedoch aus Sicherheitsgründen anmeldepflichtig und pro Fahrt auf ein (1) Kind pro erwachsene Person begrenzt.

Kleinkinder reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten/Begleitperson; sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung für das Kind vor.

11.5.3. Unbegleitete Kinder (5 - 11 Jahre)

Unbegleitete Kinder im Alter zwischen 5 und 11 Jahren können von uns leider nicht

befördert werden

11.5.4. Jugendliche

Jugendliche ab dem Alter von 12 Jahren werden auch ohne Begleitung von erwachsenen Personen befördert, wenn sie bei der Abfertigung die schriftliche Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person vorweisen können.

11.5.5. Keine Aufsicht von Minderjährigen durch sunnybus.de

sunnybus.de kann weder bei der Abfertigung des Busses noch während der Fahrt eine Betreuung, Begleitung oder Aufsicht für Minderjährige stellen; für Folgen mangelnder Beaufsichtigung übernimmt sunnybus.de keinerlei Haftung.

11.6. Beförderung von gebrechlichen Personen

Wenn für Sie eine Busfahrt aus gesundheitlichen Gründen bekanntermaßen eine Gefährdung darstellt, haben Sie sunnybus.de unbedingt vor der Fahrt darüber zu informieren, damit sunnybus.de prüfen kann, ob und allenfalls unter welchen Bedingungen eine gefahrlose Beförderung möglich ist.

Wird ein Reisegast befördert, dessen Alter, geistiger oder körperlicher Zustand derart ist, daß die Beförderung eine Gefahr für ihn selbst darstellt, so haftet sunnybus.de nicht für Personenschäden (einschließlich Tod), soweit der Personenschaden dadurch verursacht worden war.

11.7. Fahrplanzeiten, Boarding und Handling

11.7.1. Am Flughafen

Wir empfehlen Ihnen, sofort nach der Landung und dem Erhalt Ihres Gepäcks am Flughafen sich zum Bus-Terminal oder der Abfahrtsstelle von sunnybus.de zu begeben, um eine pünktliche Abfahrt zu ermöglichen.

Die Busse sind mit einem Logo "Schlossers Reisedienst" gekennzeichnet.

Sollte Ihr Flug verspätet ankommen, so dass unser Bus diesen Flug nicht abwarten kann, so werden Sie automatisch auf den nächstfolgenden Bus umgebucht.

11.7.2. Einfindungszeit an der Abfahrtsstelle

Sie haben sich mindestens 10 Minuten vor der fahrplanmässigen Abfahrtszeit an der Abholstelle einzufinden, damit Verspätungen möglichst vermieden werden können.

11.7.3. Verspätete Ankunft

Unsere Abfahrtszeiten sind so gelegt, daß Ihnen noch genügend Zeit für das Check-in am Flughafen bleibt. Doch auch bei einer sorgfältigen Organisation können wir die Einhaltung der Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge großen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten, in den Feriendestinationen besonders in den Sommermonaten (Juli/August).

In all diesen Fällen haften wir nicht, insbesondere nicht für das Erreichen des Fluges.

Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

11.8. Keine Sitzplatzreservierung

Die Reisenden haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Möglicherweise bei der Buchung vorgenommene Sitzplatzreservierung sind unverbindlich, außer es handelt sich um Reservierungen für Behinderte oder alleinreisende Kinder.

11.9. Nichtraucherfahrten

Wo nicht anders vermerkt, sind alle Fahrten mit sunnybus.de Nichtraucherfahrten.

11.10. Verhalten der Reisegäste im Bus

sunnybus.de ist bestrebt, allen Reisegästen eine angenehme und sichere Fahrt zu gewähren.

Verhält sich ein Reisegast an Bord des Busses so, daß

  • der Bus, einzelne Personen oder Gegenstände an Bord oder außerhalb des Busses in Gefahr gebracht werden,

  • der Fahrzeugführer bei der Ausübung seiner Pflichten behindert wird,

  • Anweisungen des Fahrzeugführers nicht befolgt werden, oder

  • sein Verhalten anderen Reisegästen zu einer unzumutbaren Belastung, zu Schäden oder Verletzungen führt oder führen kann,

kann sunnybus.de Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und verhältnismäßig sind, um weitere Folgen dieses Verhaltens zu unterbinden.

sunnybus.de kann diesen Reisegast - falls erforderlich und verhältnismäßig - aus dem Bus verweisen, seine Beförderung auf weiteren Fahrten an jedem Ort verweigern oder die Beförderung auf dem gesamten Streckennetz untersagen.

Solchermaßen an Bord eines Busses begangene Delikte werden sowohl strafrechtlich aus auch zivilrechtlich verfolgt.

11.11. Gründe für uns, die Beförderung abzulehnen

sunnybus.de kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Reisegastes und/oder seines Gepäcks ablehnen bzw. die Beförderung vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der nachfolgenden Punkte erfüllt sind:

  • die Beförderung würde die Sicherheit, Ordnung oder die Gesundheit der anderen Reisegäste und/oder des Fahrzeugführers gefährden oder eine unzumutbare Belastung für diese darstellen;

  • der geistige oder physische Zustand, zum Beispiel eine Beeinträchtigung desselben durch Alkohol oder andere Betäubungsmittel, stellt eine Gefahr für den Reisegast selbst, für andere Reisegäste, für den Fahrzeugführer oder für Sachen dar;

  • der gültige Reisepreis, fällige Zuschläge oder andere Entgelte wurden nicht bezahlt;

  • der Reisegast nennt keine oder eine falsche Buchungsnummer, oder die genannte Buchungsnummer stimmt nicht mit dem vorgelegten Ausweis überein, oder er/sie kann nicht nachweisen, daß er/sie die gebuchte Person ist;

  • der Reisegast verstößt gegen sicherheitsrelevante Anweisungen von sunnybus.de oder des Fahrzeugführers im Rahmen des Hausrechts von sunnybus.de;

  • der Reisegast führt nicht erlaubtes Gepäck mit sich;

  • sunnybus.de hat dem Reisegast Hausverbot erteilt.

Vgl. dazu auch Ziffer 7.1.

11.12. Ansprüche wegen Nichtbeförderung

Wenn die Beförderung aus Gründen, die bei sunnybus.de liegen, nicht oder verspätet durchgeführt wird, beschränkt sich die Ersatzpflicht von sunnybus.de auf die Rückerstattung des geleisteten Reisepreises. Jede weitergehende Haftung von sunnybus.de ist ausgeschlossen.

Die vorstehende Bestimmung gilt jedoch nicht, wenn seitens sunnybus.de Grobfahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit vorliegt.

Vgl. dazu auch Ziffer 7 und Ziffer 11.13.

11.13. Überbuchung

Im Falle der Nichtbeförderung bzw. verspäteten Beförderung wegen Überbuchung übernimmt sunnybus.de (gegen Vorweisung einer entsprechenden Quittung) die Kosten einer Taxifahrt im Rahmen der gebuchten Busreise.

 

12. Haftung von sunnybus.de

12.1. Allgemeines

Die Haftung von sunnybus.de übersteigt in keinem Fall den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Für mittelbare oder Folgeschäden besteht seitens sunnybus.de keine Haftung, es sei denn diese seien von ihr grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.

Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so finden die entsprechenden Normen des anwendbaren Rechts hinsichtlich des Ausschlusses oder der Minderung der Ersatzpflicht Anwendung.

Alle Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse von sunnybus.de wirken sinngemäss auch für alle ihre Hilfspersonen, seien dies Agenten, Bedienstete, Vertreter oder ähnliches, und sie gelten wiederum für deren Hilfspersonen.

12.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

12.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze

Enthalten internationale Abkommen und/oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet sunnybus.de nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze.

12.2.2. Haftungsausschlüsse

sunnybus.de haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  • auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;

  • auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines/einer Dritten, der/die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;

  • auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches sunnybus.de, der Vermittler oder der Erfüllungsgehilfe von sunnybus.de trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

12.2.3. Personenschäden

Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet sunnybus.de im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze. Die Einwendungen aus dem nationalen Recht gelten uneingeschränkt.

12.2.4. Gepäckschäden

Die Haftung von sunnybus.de für die Verspätung, Beschädigung oder den Verlust von Gepäck ist beschränkt je Gepäckstück auf € 200, für Handgepäck auf € 100 je Reisegast. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden von sunnybus.de grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Bei folgenden Gegenstände im Gepäck der Reisegäste übernimmt sunnybus.de keine Haftung bei Schäden: zerbrechliche Gegenstände (insbesondere Computern oder sonstigen elektronischen Geräten), verderbliche Gegenstände, Schmuck, Silbersachen, Geld, Wertpapieren, Geschäftspapieren und Muster, Reisepässen und andere Personalausweise; es ist gleichgültig, ob solche Gegenstände mit oder ohne Wissen der Verantwortlichen von sunnybus.de transportiert wurde. Unwirksam ist die Bestimmung nur, wenn der Schaden von sunnybus.de grobfahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht wurde.

12.3. Ausservertragliche Haftung

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

12.4. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

Dafür gilt Ziffer 10, insbesondere Ziffer 10.3.

 

13. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Reiseunfallversicherung usw.

 

14. Änderungen dieser Bestimmungen

Angestellten, Agenten oder sonstigen Hilfspersonen von sunnybus.de ist es keinesfalls gestattet, diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen zu ändern, zu ergänzen oder für sunnybus.de auf deren Anwendung zu verzichten; dies wäre nicht verbindlich.

Vielmehr ist solches - selbstverständlich nur in Absprache mit Ihnen als unserem Vertragspartner - einzig der Geschäftsleitung von sunnybus.de gestattet.

 

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1. Anwendbares Recht

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und sunnybus.de ist - soweit eine Rechtswahl zulässig ist - ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

15.2. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.

15.3. Gerichtsstand

Für Klagen gegen sunnybus.de wird der ausschließliche Gerichtsstand Aachen vereinbart.